Gleichstellungsbeauftragte

Die Gemeinde Schalksmühle hat zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt (Artikel 3 Grundgesetz).

Nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte für die Förderung von Frauen ein, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich auch dafür ein, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern. 

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Ausführung des Landesgleichstellungesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können, mit und unterstützt den für das Personalmanagement zuständigen Fachbereich.

Dies gilt auch für die Aufstellung des Gleichstellungsplanes sowie für die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplanes für die Gemeindeverwaltung.

 

Kontakt

Frau Sabrina Knappe

Gleichstellungsbeauftragte

Sachgebietsleiterin

Gleichstellungsbeauftragte

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Frau Maren Monsonis

stellv. Gleichstellungsbeauftragte

Datenschutzbeauftragte

stellv. Gleichstellungsbeauftragte

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