Sie können den Antrag auf Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Sie müssen persönlich erscheinen und ein amtliches Ausweisdokument sowie ggf. eine Vertretungsvollmacht vorlegen.
Des Weiteren ist bei der behördlichen Auskunft die zuständige Behörde, das Aktenzeichen und ggf. ein Ansprechpartner zu nennen.
13,00 Euro
Sie können den Antrag auf Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
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Des Weiteren ist bei der behördlichen Auskunft die zuständige Behörde, das Aktenzeichen und ggf. ein Ansprechpartner zu nennen.
13,00 Euro
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Sie können den Antrag auf Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
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Des Weiteren ist bei der behördlichen Auskunft die zuständige Behörde, das Aktenzeichen und ggf. ein Ansprechpartner zu nennen.
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie: