Gewerbezentralregisterauskunft

Sie können den Antrag auf Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.

Für den Online-Antrag benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre 6-stellige PIN.
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
  • Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

13,00 Euro

Sie müssen persönlich erscheinen und ein amtliches Ausweisdokument sowie ggf. eine Vertretungsvollmacht vorlegen.

Des Weiteren ist bei der behördlichen Auskunft die zuständige Behörde, das Aktenzeichen und ggf. ein Ansprechpartner zu nennen.

Kontakt

Frau Isabell Giontas

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Frau Heike Scharfenberg

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Frau Kiymet Yazgan

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