Die Eigentümer der von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, d. h. Schmutz und Unrat sowie Unkraut zu entfernen.
Zur Gehwegreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d. h. den Gehweg in der benötigten Breite schnee- und eisfrei zu halten.
Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
S.
Voigt
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Die Eigentümer der von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, d. h. Schmutz und Unrat sowie Unkraut zu entfernen.
Zur Gehwegreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d. h. den Gehweg in der benötigten Breite schnee- und eisfrei zu halten.