Die Eigentümer der von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, d. h. Schmutz und Unrat sowie Unkraut zu entfernen.
Zur Gehwegreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d. h. den Gehweg in der benötigten Breite schnee- und eisfrei zu halten.
Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
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08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
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S.
Voigt
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Die Eigentümer der von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, d. h. Schmutz und Unrat sowie Unkraut zu entfernen.
Zur Gehwegreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d. h. den Gehweg in der benötigten Breite schnee- und eisfrei zu halten.
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Unter 02355 84-205 erreichbar:
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Donnerstag: | 13:30 - 17:30 Uhr |
Unter 02355 84-238 erreichbar:
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Montag: | 13:30 - 16:00 Uh |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 13:30 - 16:00 Uhr |
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