Fundsachen können im Fundbüro der Gemeinde Schalksmühle, Zimmer 1, (Bürger- und Kundenbüro) abgegeben oder abgeholt werden.
Es besteht ein Anspruch der Finder auf Finderlohn. Zudem besteht die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Fundsache diese nicht innerhalb von 6 Monaten abholt.
Bei Fragen zu Fundsachen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpersonen.
§ 971 Bürgerliches Gesetzbuch
Fundsachen können im Fundbüro der Gemeinde Schalksmühle, Zimmer 1, (Bürger- und Kundenbüro) abgegeben oder abgeholt werden.
Es besteht ein Anspruch der Finder auf Finderlohn. Zudem besteht die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Fundsache diese nicht innerhalb von 6 Monaten abholt.
Bei Fragen zu Fundsachen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpersonen.
§ 971 Bürgerliches Gesetzbuch
Fundsachen können im Fundbüro der Gemeinde Schalksmühle, Zimmer 1, (Bürger- und Kundenbüro) abgegeben oder abgeholt werden.
Es besteht ein Anspruch der Finder auf Finderlohn. Zudem besteht die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Fundsache diese nicht innerhalb von 6 Monaten abholt.
Bei Fragen zu Fundsachen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpersonen.
§ 971 Bürgerliches Gesetzbuch
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Fundsachen können im Fundbüro der Gemeinde Schalksmühle, Zimmer 1, (Bürger- und Kundenbüro) abgegeben oder abgeholt werden.
Es besteht ein Anspruch der Finder auf Finderlohn. Zudem besteht die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Fundsache diese nicht innerhalb von 6 Monaten abholt.
Bei Fragen zu Fundsachen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpersonen.
§ 971 Bürgerliches Gesetzbuch