Fischereischein

Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser wird, je nach Wunsch, für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt. Das laufende Jahr zählt jedoch bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.

Ausnahme ist der Jugendfischereischein. Dieser wird Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt. Er kann ohne abgelegte Fischereiprüfung beantragt werden. Voraussetzung ist die Benennung eines erwachsenen Begleiters. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr. 

Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Jahresfischereischein: 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro

  1. Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde
  2. Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung
  3. biometrisches Foto bei Ersterteilung
  4. bei der Beantragung des Jugendfischereischeines muss ein Elternteil anwesend sein

Fischereigesetz

Kontakt

Frau Heike Scharfenberg

Details

Frau Isabell Giontas

Details