Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser wird, je nach Wunsch, für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt. Das laufende Jahr zählt jedoch bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein. Dieser wird Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt. Er kann ohne abgelegte Fischereiprüfung beantragt werden. Voraussetzung ist die Benennung eines erwachsenen Begleiters. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
Fischereigesetz
Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Jahresfischereischein: 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser wird, je nach Wunsch, für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt. Das laufende Jahr zählt jedoch bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein. Dieser wird Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt. Er kann ohne abgelegte Fischereiprüfung beantragt werden. Voraussetzung ist die Benennung eines erwachsenen Begleiters. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
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Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Isabell
Giontas
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Dienstag
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Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser wird, je nach Wunsch, für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt. Das laufende Jahr zählt jedoch bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein. Dieser wird Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt. Er kann ohne abgelegte Fischereiprüfung beantragt werden. Voraussetzung ist die Benennung eines erwachsenen Begleiters. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
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