Erziehungsrente können Geschiedene beantragen, wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist und der überlebende Elternteil ein eigenes minderjähriges Kind, oder ein minderjähriges Kind des geschiedenen Ehegatten erzieht.
Die Scheidung muss nach dem 30.06.1977 erfolgt sein. Der/die Antragsteller/in darf nicht wieder geheiratet haben.
Der/die Antragsteller/in muss selbst mindestens 5 Jahre (60 Monate) Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.
Sozialgesetzbuch (SGB)
Emina
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
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Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Erziehungsrente können Geschiedene beantragen, wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist und der überlebende Elternteil ein eigenes minderjähriges Kind, oder ein minderjähriges Kind des geschiedenen Ehegatten erzieht.
Die Scheidung muss nach dem 30.06.1977 erfolgt sein. Der/die Antragsteller/in darf nicht wieder geheiratet haben.
Der/die Antragsteller/in muss selbst mindestens 5 Jahre (60 Monate) Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.
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