Erziehungsrente

Erziehungsrente können Geschiedene beantragen, wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist und der überlebende Elternteil ein eigenes minderjähriges Kind, oder ein minderjähriges Kind des geschiedenen Ehegatten erzieht.


Die Scheidung muss nach dem 30.06.1977 erfolgt sein. Der/die Antragsteller/in darf nicht wieder geheiratet haben.

 

Der/die Antragsteller/in muss selbst mindestens 5 Jahre (60 Monate) Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.

  • Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung 
  • Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, die Sie erziehen
  • vollständige eigene Rentenversicherungsunterlagen
  • Versicherungsverlauf (falls vorhanden) 
  • Nachweise über Leistungen vom Arbeitsamt (falls zutreffend) 
  • Nachweise über Krankengeldbezug (falls zutreffend)
  • Lehrvertrag, Prüfungszeugnis, Gesellenbrief
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunden aller Kinder 

Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

Frau Emina Halilovic

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