Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr
Sozialgesetzbuch
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
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Emina
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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