Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.

 



Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:

dienstags 8:00 - 12:00 Uhr

donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr

  • Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (Bic/Iban)
  • Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
  • Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse (falls zutreffend)
  • Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
  • Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
  • Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
  • Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder (zum Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegekasse und Kindererziehungszeiten)
  • Anschriften von Zusatzrenten
  • Steueridentifikationsnummer
  • Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu Krankenhausaufenthalten aus den letzen Jahren
  • Anschriften von Berufgenossenschaften bei Leistungserhalt
  • Angaben zu Rehabilitationen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Anschrift letzter Arbeitgeber
  • Art der Erkrankung

Sozialgesetzbuch

Kontakt

Frau Emina Halilovic

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