Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr
Sozialgesetzbuch