Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident übernimmt ab mindestens sieben Kindern eine Ehrenpatenschaft, wenn diese von den selben Eltern, der selben Mutter oder dem selben Vater abstammen. Das Patenkind muss Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein. Die Ehrenpatenschaft kann nur einmal in einer Familie übernommen werden. Die Glückwünsche des Bundespräsidenten und der Gemeinde Schalksmühle überbringt der Bürgermeister und überreicht Ihnen ein kleines Geschenk. 

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Frau Katharina Berker

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