Beim Standesamt Schalksmühle können zu folgenden Zeiten Ehen im Trauzimmer des Rathauses geschlossen werden:
Zusätzlich werden an bestimmten Tagen (darunter auch Samstage) Ambientetrauungen im Bauernhaus Wippekühl angeboten.
Personenstandsgesetz (PStG)
Da die notwendigen Unterlagen schon bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen, sind bei der Eheschließung nur noch die gültigen Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen.
Beim Standesamt Schalksmühle können zu folgenden Zeiten Ehen im Trauzimmer des Rathauses geschlossen werden:
Zusätzlich werden an bestimmten Tagen (darunter auch Samstage) Ambientetrauungen im Bauernhaus Wippekühl angeboten.
Personenstandsgesetz (PStG)
Da die notwendigen Unterlagen schon bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen, sind bei der Eheschließung nur noch die gültigen Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen.
Beim Standesamt Schalksmühle können zu folgenden Zeiten Ehen im Trauzimmer des Rathauses geschlossen werden:
Zusätzlich werden an bestimmten Tagen (darunter auch Samstage) Ambientetrauungen im Bauernhaus Wippekühl angeboten.
Personenstandsgesetz (PStG)
Da die notwendigen Unterlagen schon bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen, sind bei der Eheschließung nur noch die gültigen Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen.
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Beim Standesamt Schalksmühle können zu folgenden Zeiten Ehen im Trauzimmer des Rathauses geschlossen werden:
Zusätzlich werden an bestimmten Tagen (darunter auch Samstage) Ambientetrauungen im Bauernhaus Wippekühl angeboten.
Da die notwendigen Unterlagen schon bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen, sind bei der Eheschließung nur noch die gültigen Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen.
Personenstandsgesetz (PStG)