Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen,
Damit Sie Blindengeld erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen,
Damit Sie Blindengeld erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
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Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
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Damit Sie Blindengeld erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
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Emina
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen,
Damit Sie Blindengeld erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
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Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)