Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen,
Damit Sie Blindengeld erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)