Eine Bestattungsgenehmigung ist zu beantragen, sofern ein Verstorbener vor Beurkundung des Sterbefalles bestattet werden muss.
Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde des Bestattungs- oder Einäscherungsortes zu stellen.
§ 39 des Personenstandsgesetzes
25,00 - 40,00 Euro für die Bestattungsgenehmigung / je Fall
25,00 Euro für die Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses
Eine Bestattungsgenehmigung ist zu beantragen, sofern ein Verstorbener vor Beurkundung des Sterbefalles bestattet werden muss.
Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde des Bestattungs- oder Einäscherungsortes zu stellen.
§ 39 des Personenstandsgesetzes
25,00 - 40,00 Euro für die Bestattungsgenehmigung / je Fall
25,00 Euro für die Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses
Nicole
Menz
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Eine Bestattungsgenehmigung ist zu beantragen, sofern ein Verstorbener vor Beurkundung des Sterbefalles bestattet werden muss.
Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde des Bestattungs- oder Einäscherungsortes zu stellen.
25,00 - 40,00 Euro für die Bestattungsgenehmigung / je Fall
25,00 Euro für die Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses
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