Bestattungsgenehmigung

Eine Bestattungsgenehmigung ist zu beantragen, sofern ein Verstorbener vor Beurkundung des Sterbefalles bestattet werden muss.

Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde des Bestattungs- oder Einäscherungsortes zu stellen.

25,00 - 40,00 Euro für die Bestattungsgenehmigung / je Fall

25,00 Euro für die Entscheidung über das Ausstellen eines Leichenpasses

 

  • Todesbescheinigung mit Vermerk nach § 8 DVO-BestG
  • Bescheinigung über Zurückstellung der Eintragung eines Sterbefalles von dem beurkundenden Standesamt

§ 39 des Personenstandsgesetzes

Kontakt

Frau Nicole Menz

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