Beflaggung

Auf dem Rathausplatz der Gemeinde Schalksmühle und vor den gemeindlichen Schulen befinden sich Flaggenmaste.

Zu den folgenden Terminen wird regelmäßig geflaggt:

  •  27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung bzw. mit Trauerflor)
  • 01. Mai - Tag der Arbeit / Tag des Friedens und der Völkerversöhnung (NRW)
  • 9. Mai - Europatag
  • 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
  • 17. Juni - Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
  • 20. Juli - Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
  • 23. August - Jahrestag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
  • zweiter Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung bzw. mit Trauerflor)

 

Außerdem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Die Gemeinde Schalksmühle kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.

Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.

 

Haben Sie Interesse, eine Gemeindeflagge zu erwerben? Nehmen Sie einfach Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson auf.

Kontakt

Frau Sabrina Knappe

Sachgebietsleiterin

Gleichstellungsbeauftragte

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