Die Gemeinde Schalksmühle ist verpflichtet, die aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen ausländischen Personen aufzunehmen.
Da der Lebensunterhalt in der Regel nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und kein Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht, werden Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Die Gemeinde Schalksmühle ist verpflichtet, die aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen ausländischen Personen aufzunehmen.
Da der Lebensunterhalt in der Regel nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und kein Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht, werden Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Matthias
Hüllhoff
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Silvia
Gonzalez Algaba
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Gemeinde Schalksmühle ist verpflichtet, die aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen ausländischen Personen aufzunehmen.
Da der Lebensunterhalt in der Regel nicht mit eigenen Mitteln sichergestellt werden kann und kein Anspruch auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht, werden Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Bitte nutzen Sie diese Online-Meldung, falls Sie privaten Wohnraum für Geflüchtete bereitstellen möchten.