Große Hunde (Widerristhöhe 40 cm und größer oder Gewicht 20 kg oder mehr) müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden.
§ 11 des Landeshundegesetzes NRW
25,00
Große Hunde (Widerristhöhe 40 cm und größer oder Gewicht 20 kg oder mehr) müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden.
§ 11 des Landeshundegesetzes NRW
25,00
Große Hunde (Widerristhöhe 40 cm und größer oder Gewicht 20 kg oder mehr) müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden.
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Nicole
Menz
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
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Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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Große Hunde (Widerristhöhe 40 cm und größer oder Gewicht 20 kg oder mehr) müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden.
25,00 €
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