Anzeige der Haltung eines großen Hundes

Große Hunde (Widerristhöhe 40 cm und größer oder Gewicht 20 kg oder mehr) müssen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden.

25,00 €

  • 15-stellige Mikrochipnummer
  • Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Jäger gelten als sachkundig (Vorlage des Jagdausweises ist erforderlich)

§ 11 des Landeshundegesetzes NRW

Kontakt

Frau Nicole Menz

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