Abwasserbeseitigung

Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schalksmühle ist seit dem 01.01.2020 dem Ruhrverband übertragen. Dieser ist damit für Neubau, Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlage verantwortlich.

Der Begriff Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten und Behandeln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser).

Im Regelfall erfolgt die Sammlung und Fortleitung über die öffentliche Abwasseranlage (Kanäle), wobei in Misch- und Trennsysteme unterschieden wird.

Bei der Art des anfallenden Abwassers ist zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu unterscheiden, für deren Beseitigung jeweils unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind.

Das anfallende Niederschlagswasser soll -soweit möglich- bereits am Entstehungsort, also auf dem Grundstück selbst, dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. Je nach Art der Einleitung ist vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises einzuholen.

Für das anfallende Schmutzwasser gilt grundsätzlich, dass jeder Eigentümer verpflichtet ist, sein Grundstück an den öffentlichen Kanal anzuschließen, sobald Abwasser anfällt und ein Anschluss an einen betriebsfertigen, aufnahmefähigen öffentlichen Kanal möglich ist.

Für die Herstellung, Erneuerung oder Änderung eines Anschlusses an den öffentlichen Kanal ist vor Beginn der Ausführung eine Zustimmung des Ruhrverbandes einzuholen. Der Antrag auf Zustimmung ist über die Gemeinde Schalksmühle, Fachbereich Planen und Bauen, an den Ruhrverband zu richten. Um unnötige Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden wird empfohlen, dass beim Ruhrverband erhältliche Antragsmuster zu verwenden. Dem Antrag ist ein Lageplan mit den im Einzelfall erforderlichen Eintragungen beizufügen. Der Zustimmungsbescheid beinhaltet dann auch Hinweise zur Ausführung und die im konkreten Fall einzuhaltenden Vorgaben.

Auch das Abklemmen von Niederschlagswasser stellt eine solche genehmigungspflichtige Änderung dar. Hier ist vor Ausführung jedoch eine wasserrechtliche Erlaubnis bzw. ein Testat der Gemeinwohlverträglichkeit für die Niederschlagswasserbeseitigung bei der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises zu beantragen. Nach Vorliegen dieser Erlaubnis ist dann bei der Gemeinde Schalksmühle eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang und der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers zu beantragen.

Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle.

Kontakt

Herr Beumer (Ruhrverband)

Frau Özhan (Ruhrverband)

Notfall-Bereitschaftsdienst Ruhrverband