Standortkonzept und Ermessensrichtlinien

Zeitraum 01.12.2023 - 31.12.2024

Die Standplätze für den Zeitraum 01.12.2023 bis 31.12.2024 wurden auf Basis eines Standortkonzeptes für die Aufstellung von Altkleidercontainern im Gemeindegebiet verlost. Eine Bewerbung von weiteren Aufsteller*innen ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen. 


Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027

Der Sondernutzungszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 wird gemäß eines vom Gemeinderat beschlossenen fortgeschriebenen Standortkonzepts vergeben. 

Die Bewerbung für diesen Sondernutzungszeitraum ist nach Beschluss des Gemeinderates vom 23.09.2024 bis zum 31.10.2024 möglich. 

Die Gemeindeverwaltung wird an dieser Stelle über das Bewerbungsverfahren und die Verlosung der Standplätze für den oben genannten Zeitraum informieren.

Standortkonzept und Ermessensrichtlinen für Altkleidercontainer

Bewerbungsfrist: 31.10.2024

Für das Aufstellen von Altkleidercontainern auf dem Gebiet der Gemeinde Schalksmühle ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen hat der Gemeinderat die Fortschreibung des Standortkonzepts und Ermessensrichtlinien für Altkleidercontainer beschlossen, wodurch die Verteilung, die Standorte und die Anzahl der Sammelcontainer für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 geregelt werden.

Nachfolgend informiert die Gemeinde kompakt über einige Eckpunkte - weitere Details können dem Standortkonzept und den Ermessensrichtlinien im unteren Abschnitt "Downloads" entnommen werden.


Dauer der Sondernutzungsperiode

Die aktuelle Sondernutzungsperiode umfasst einen Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027. 


Form und Frist für Änträge

Der Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis für die Standorte gemäß Standortliste ist schriftlich bis zum 31.10.2024 bei der Gemeinde Schalksmühle, Fachbereich für Zentrale Dienste und Finanzen, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, zu stellen.


Nachweise gem. § 18 und § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die Gemeinde fordert bei allen Antragstellern Nachweise gemäß § 18 und § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz an. Es wird darum gebeten, die Nachweise möglichst bereits bei der Antragstellung beizufügen.


Zuteilung der Standorte

Die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt im Losverfahren, in dem für jeden Standort aus einem Topf mit allen Bewerbern jeweils ein Los entnommen wird. Will ein Bewerber nur eine begrente Anzahl von Behältern aufstellen, so wird dessen Los nach Erreichen der gewünschten Standortzahl aus dem Lostopf entfernt.


 

Downloads

Ihre Ansprechperson

Frau Sabrina Knappe

s.knappe@​schalksmuehle.de 02355 84-224 Adresse | Öffnungszeiten | Details