Lärmaktionsplan - Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24.04. bis 23.05.2024

Die Gemeinde Schalksmühle ist nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit dem Anhang V der EU- Umgebungslärmrichtlinie erstmals zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden schwerpunktmäßig Lärmimmissionen der klassifizierten Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt, welche einen Schwellenwert von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen/ Jahr erreichen. Für diese Bereiche liegen Lärmkartierungsdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) vor, welche die Grundlage der Lärmaktionsplanung darstellen. Die Lärmkarten sind unter dem Link: www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar. In der Karte sind sowohl die betroffenen Straßen als auch die Gebäude der Gemeinde Schalksmühle einsehbar.


Die betroffenen Gebiete und Straßen in der Gemeinde Schalksmühle mit dem Hauptlärmquellen sind:

  • A45 (AS Lüdenscheid-Nord bis Nordwestliche Gemeindegrenze)
  • L561 Heedfelder Straße (Südliche Gemeindegrenze bis K 36 Klagebach)
  • B54 Volmestraße (Kreisverkehr K36 Klagebach bis L868 Hälverstraße)

Insgesamt sind an diesen Straßen circa 20 Gebäude mit einer Überschreitung identifiziert worden.


Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Runde 4 wird nunmehr offengelegt, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Weiter wird den zuständigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit der Mitwirkung eingeräumt.

In der Zeit vom 24.04.2024 bis 23.05.2024 wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Runde 4 im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle im Bürgerbüro während der Dienstzeiten

  • Montag- Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
  • Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.


Während der Auslegung kann jedermann Anregungen und Hinweise u.a. schriftlich (Gemeinde Schalksmühle, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle), zur Niederschrift oder per E-Mail an ordnungsamt@schalksmuehle.de vorbringen.