Sie sind schwerbehindert und möchten einen entsprechenden Antrag auf Feststellung Ihrer Behinderung stellen?
Für die Feststellung von Schwerbehinderungen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises oder beim Fachdienst Schwerbehindertenrecht im Kreishaus II in Altena, Bismarckstraße 17, 585762 Altena (Tel.: 02352/966-60, Fax: 02352/966-7167).
Antragsvordrucke auf Feststellung und Verschlimmerung Ihrer Behinderung erhalten Sie auch bei der Gemeindeverwaltung Schalksmühle.
Angaben zur Person, zu gesetzlichen Vertretern, Betreuern und Bevollmächtigten, Anschrift Ihrer Krankenkasse, Gesundheitsstörung, Anschrift Hausarzt und Fachärzte, Angaben zu Krankenhausbehandlung, Angaben zu Rehabilitationsverfahren.
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Für die Feststellung von Schwerbehinderungen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises oder beim Fachdienst Schwerbehindertenrecht im Kreishaus II in Altena, Bismarckstraße 17, 585762 Altena (Tel.: 02352/966-60, Fax: 02352/966-7167).
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Emina
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Svenja
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Salonikia
Samara
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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