Für Grundstücke in der Gemeinde Schalksmühle fallen verschiedene Abgaben an. Diese werden unter dem Begriff »Grundbesitzabgaben« zusammengefasst.
Dazu gehören insbesondere:
- Grundsteuer (Steuer auf das Eigentum an Grundstücken)
- Abfallbeseitigungsgebühren (für die Müllentsorgung)
- Entwässerungsgebühren (für die Abwasserbeseitigung)
Die einzelnen Abgaben unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Grundlage und Berechnung.
Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten:
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung
- Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung
Für Grundstücke in der Gemeinde Schalksmühle fallen verschiedene Abgaben an. Diese werden unter dem Begriff »Grundbesitzabgaben« zusammengefasst.
Dazu gehören insbesondere:
- Grundsteuer (Steuer auf das Eigentum an Grundstücken)
- Abfallbeseitigungsgebühren (für die Müllentsorgung)
- Entwässerungsgebühren (für die Abwasserbeseitigung)
Die einzelnen Abgaben unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Grundlage und Berechnung.
Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten:
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung
- Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
A.
Müller
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84227
- Fax
- 02355 84299
- a.mueller@schalksmuehle.de
Andrea
Soldanski-Hill
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-223
- a.soldanski@schalksmuehle.de
Grundbesitzabgaben
Für Grundstücke in der Gemeinde Schalksmühle fallen verschiedene Abgaben an. Diese werden unter dem Begriff „Grundbesitzabgaben“ zusammengefasst.
Dazu gehören insbesondere:
- Grundsteuer (Steuer auf das Eigentum an Grundstücken)
- Abfallbeseitigungsgebühren (für die Müllentsorgung)
- Entwässerungsgebühren (für die Abwasserbeseitigung)
Die einzelnen Abgaben unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Grundlage und Berechnung.
Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten:
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung
- Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung
Anzeige des Wechsels von Eigentum (Grundbesitz)
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Bitte füllen Sie den Vordruck am PC, mobilen Endgerät oder handschriftlich aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift an die Gemeindeverwaltung.
Bitte füllen Sie den Vordruck am PC, mobilen Endgerät oder handschriftlich aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift an die Gemeindeverwaltung.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
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