Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie ist an die Gemeinde zu zahlen.
Die Bewertung des Grundstücks erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Dieses setzt den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag fest und erlässt entsprechende Bescheide.
Die Gemeinde Schalksmühle setzt auf dieser Grundlage die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Rat beschlossene Hebesatz angewendet.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus:
- dem Grundsteuerwert (Festsetzung durch das Finanzamt)
- dem Grundsteuermessbetrag (Festsetzung durch das Finanzamt)
- dem Hebesatz (Festsetzung durch den Rat der Gemeinde)
Formel:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Bei Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks und zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Lüdenscheid.
Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0
www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-luedenscheid
Unterscheidung der Grundsteuer
Es wird unterschieden zwischen:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen)
- Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke)
Die Hebesätze für die Grundsteuer B sind in der Gemeinde Schalksmühle nach Nutzungsarten differenziert festgelegt.
Es wird unterschieden zwischen:
- Wohngrundstücken
- Nichtwohngrundstücken (z. B. Gewerbegrundstücke)
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung der Gemeinde Schalksmühle
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie ist an die Gemeinde zu zahlen.
Die Bewertung des Grundstücks erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Dieses setzt den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag fest und erlässt entsprechende Bescheide.
Die Gemeinde Schalksmühle setzt auf dieser Grundlage die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Rat beschlossene Hebesatz angewendet.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus:
- dem Grundsteuerwert (Festsetzung durch das Finanzamt)
- dem Grundsteuermessbetrag (Festsetzung durch das Finanzamt)
- dem Hebesatz (Festsetzung durch den Rat der Gemeinde)
Formel:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Bei Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks und zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Lüdenscheid.
Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0
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Unterscheidung der Grundsteuer
Es wird unterschieden zwischen:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen)
- Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke)
Die Hebesätze für die Grundsteuer B sind in der Gemeinde Schalksmühle nach Nutzungsarten differenziert festgelegt.
Es wird unterschieden zwischen:
- Wohngrundstücken
- Nichtwohngrundstücken (z. B. Gewerbegrundstücke)
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung der Gemeinde Schalksmühle
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Sonja
Vöbel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-222
- Fax
- 02355 84-299
- s.voebel@schalksmuehle.de
A.
Müller
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84227
- Fax
- 02355 84299
- a.mueller@schalksmuehle.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Jonas
Drouvé
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Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-220
- Fax
- 02355 84-299
- j.drouve@schalksmuehle.de
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie ist an die Gemeinde zu zahlen.
Die Bewertung des Grundstücks erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Dieses setzt den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag fest und erlässt entsprechende Bescheide.
Die Gemeinde Schalksmühle setzt auf dieser Grundlage die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Rat beschlossene Hebesatz angewendet.
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- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen)
- Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke)
Die Hebesätze für die Grundsteuer B sind in der Gemeinde Schalksmühle nach Nutzungsarten differenziert festgelegt.
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Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Bitte füllen Sie den Vordruck am PC, mobilen Endgerät oder handschriftlich aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift an die Gemeindeverwaltung.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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