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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie ist an die Gemeinde zu zahlen.

Die Bewertung des Grundstücks erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Dieses setzt den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag fest und erlässt entsprechende Bescheide.

Die Gemeinde Schalksmühle setzt auf dieser Grundlage die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Rat beschlossene Hebesatz angewendet.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus:

  • dem Grundsteuerwert (Festsetzung durch das Finanzamt) 
  • dem Grundsteuermessbetrag (Festsetzung durch das Finanzamt) 
  • dem Hebesatz (Festsetzung durch den Rat der Gemeinde) 

Formel:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

Bei Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks und zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Lüdenscheid.

Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid

Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0

www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-luedenscheid 

Unterscheidung der Grundsteuer

Es wird unterschieden zwischen:

  • Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) 
  • Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) 

Die Hebesätze für die Grundsteuer B sind in der Gemeinde Schalksmühle nach Nutzungsarten differenziert festgelegt.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Wohngrundstücken
  • Nichtwohngrundstücken (z. B. Gewerbegrundstücke)
  • Grundsteuergesetz
  • Haushaltssatzung der Gemeinde Schalksmühle

Kontakt

Kämmerer

Fachbereichsleiter

 

 

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Sachgebietsleiterin

stellv. Gleichstellungsbeauftragte

 

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