Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage
Das Ordnungsamt achtet darauf, dass die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eingehalten werden.
Wenn Sie einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen möchten, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Pro Jahr sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im gesamten Gemeindegebiet zulässig.
Einige Geschäfte dürfen grundsätzlich auch sonntags öffnen. Wir überprüfen, ob dabei die vorgeschriebenen Öffnungszeiten eingehalten werden. Bitte beachten Sie: An drei Feiertagen im Jahr müssen auch diese Verkaufsstellen geschlossen bleiben:
- Ostermontag
- Pfingstmontag
- 1. Weihnachtstag
Kontrollen im Gewerbebereich
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören außerdem die Überwachung bestimmter Gewerbebetriebe. Dies betrifft Betriebe, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz benötigen.
Wir prüfen vor Ort, ob gesetzliche Vorgaben und Auflagen eingehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Jugendschutzbestimmungen
- Auflagen aus der erteilten Erlaubnis
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Solche Kontrollen finden beispielsweise in Spielhallen oder Gaststätten statt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Gewerbeordnung
- Gaststättengesetz
- Ladenschlussgesetz
- Gesetz über die Ladenöffnungszeiten
- Jugendschutzgesetz
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Bär
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-231
- s.baer@schalksmuehle.de
Gewerbeangelegenheiten
Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage
Das Ordnungsamt achtet darauf, dass die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eingehalten werden.
Wenn Sie einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen möchten, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Pro Jahr sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im gesamten Gemeindegebiet zulässig.
Einige Geschäfte dürfen grundsätzlich auch sonntags öffnen. Wir überprüfen, ob dabei die vorgeschriebenen Öffnungszeiten eingehalten werden. Bitte beachten Sie: An drei Feiertagen im Jahr müssen auch diese Verkaufsstellen geschlossen bleiben:
- Ostermontag
- Pfingstmontag
- 1. Weihnachtstag
Kontrollen im Gewerbebereich
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören außerdem die Überwachung bestimmter Gewerbebetriebe. Dies betrifft Betriebe, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz benötigen.
Wir prüfen vor Ort, ob gesetzliche Vorgaben und Auflagen eingehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Jugendschutzbestimmungen
- Auflagen aus der erteilten Erlaubnis
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Solche Kontrollen finden beispielsweise in Spielhallen oder Gaststätten statt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Gewerbeordnung
- Gaststättengesetz
- Ladenschlussgesetz
- Gesetz über die Ladenöffnungszeiten
- Jugendschutzgesetz
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
