Gewerbeangelegenheiten

Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage

Das Ordnungsamt achtet darauf, dass die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten eingehalten werden.

Wenn Sie einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen möchten, können Sie den Antrag gerne bei uns stellen. Pro Jahr sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im gesamten Gemeindegebiet zulässig.

Einige Geschäfte dürfen grundsätzlich auch sonntags öffnen. Wir überprüfen, ob dabei die vorgeschriebenen Öffnungszeiten eingehalten werden. Bitte beachten Sie: An drei Feiertagen im Jahr müssen auch diese Verkaufsstellen geschlossen bleiben:

  • Ostermontag
  • Pfingstmontag
  • 1. Weihnachtstag

Kontrollen im Gewerbebereich

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören außerdem die Überwachung bestimmter Gewerbebetriebe. Dies betrifft Betriebe, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz benötigen.

Wir prüfen vor Ort, ob gesetzliche Vorgaben und Auflagen eingehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Jugendschutzbestimmungen
  • Auflagen aus der erteilten Erlaubnis
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Solche Kontrollen finden beispielsweise in Spielhallen oder Gaststätten statt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Gewerbeordnung
  • Gaststättengesetz
  • Ladenschlussgesetz
  • Gesetz über die Ladenöffnungszeiten
  • Jugendschutzgesetz

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
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