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Gewerbe-Anmeldung

Wenn Sie in Schalksmühle eine selbstständige, erlaubte Tätigkeit auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht aufnehmen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Auch die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle ist anzeigepflichtig.

Ausnahme: Freiberuflerinnen und Freiberufler, wie z. B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Masseure, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, müssen kein Gewerbe anmelden.

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie bei:

  • der zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW: Startercenter NRW

Hinweis: Die Gewerbeanmeldung kann persönlich im Bürger- und Kundenbüro oder online über das zuständige Portal erfolgen.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne mit uns in Verbindng setzen. 

natürliche Personen26,00 Euro
juristische Personen33,00 Euro zzgl. 13,00 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibende15,00 Euro

 

Für die Anmeldung eines Einzelunternehmens muss ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden.

Um eine beim Amtsgericht eingetragene Firma anzumelden, muss entweder eine Kopie der handelsregisterlichen Eintragung oder eine Kopie des notariellen Gründungsvertrages vorgewiesen werden.

Bei einer GmbH werden immer die persönlichen Daten jedes Geschäftsführers benötigt.

Soll eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus mindestens 2 Personen) gegründet werden, so muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung erstatten. Das Gleiche gilt für jeden persönlich haftenden Gesellschafter einer KG, OHG  oder einer GmbH & Co. KG.

Um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, z.B. Gaststätten, Spielhallen, Automatenaufstellung, Taxibetriebe, Makler, usw., anzumelden, ist es zusätzlich Pflicht, eine Erlaubnis zu beantragen. Ohne diese darf das Gewerbe nicht begonnen werden.

Hinweis für Nicht-EU-Bürger: Arbeitserlaubnis ist erforderlich.

Gewerbeordnung,

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung 
§§14, 15 , 55c GewO

  • Über das Serviceportal des Landes NRW können Sie Ihre Gewerbeanzeige vollelektronisch erstatten. Dazu ist eine Anmeldung über das Servicekonto NRW erforderlich.

  • Dieses Formular ist in PDF-Form ausfüllbar und muss von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und im Rathaus eingereicht werden.

Gewerbeanmeldung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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