Möchten Sie Ihr Grundstück, zum Beispiel für einen Stellplatz, von der Straße aus mit dem Auto erreichbar machen, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt - auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt.
Was Sie wissen sollten:
- Genehmigungspflicht: Die Herstellung einer Gehwegüberfahrt muss von der Gemeinde Schalksmühle genehmigt werden.
- Ausführung: In der Regel führt die Gemeinde die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch. In Ausnahmefällen dürfen Sie die Arbeiten selbst durch eine zugelassene Fachfirma (eingetragen bei der Handwerkskammer) ausführen lassen.
- Gestaltung: Achten Sie darauf, dass der Gehweg ebenerdig und barrierefrei bleibt, damit Menschen mit Behinderung nicht behindert werden. Unterbrechungen des Gehwegs sollten vermieden werden.
- Kosten: Alle Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt tragen Sie selbst. Wird die Zufahrt später nicht mehr benötigt, müssen auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen werden.
§ 18 in Verbindung mit § 14 a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Die Kosten ergeben sich gemäß Ziffer 3 aus der Anlage in der Verwaltungsgebührensatzung.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.
Möchten Sie Ihr Grundstück, zum Beispiel für einen Stellplatz, von der Straße aus mit dem Auto erreichbar machen, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt - auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt.
Was Sie wissen sollten:
- Genehmigungspflicht: Die Herstellung einer Gehwegüberfahrt muss von der Gemeinde Schalksmühle genehmigt werden.
- Ausführung: In der Regel führt die Gemeinde die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch. In Ausnahmefällen dürfen Sie die Arbeiten selbst durch eine zugelassene Fachfirma (eingetragen bei der Handwerkskammer) ausführen lassen.
- Gestaltung: Achten Sie darauf, dass der Gehweg ebenerdig und barrierefrei bleibt, damit Menschen mit Behinderung nicht behindert werden. Unterbrechungen des Gehwegs sollten vermieden werden.
- Kosten: Alle Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt tragen Sie selbst. Wird die Zufahrt später nicht mehr benötigt, müssen auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen werden.
§ 18 in Verbindung mit § 14 a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Die Kosten ergeben sich gemäß Ziffer 3 aus der Anlage in der Verwaltungsgebührensatzung.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.
Möchten Sie Ihr Grundstück, zum Beispiel für einen Stellplatz, von der Straße aus mit dem Auto erreichbar machen, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt - auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt.
Was Sie wissen sollten:
- Genehmigungspflicht: Die Herstellung einer Gehwegüberfahrt muss von der Gemeinde Schalksmühle genehmigt werden.
- Ausführung: In der Regel führt die Gemeinde die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch. In Ausnahmefällen dürfen Sie die Arbeiten selbst durch eine zugelassene Fachfirma (eingetragen bei der Handwerkskammer) ausführen lassen.
- Gestaltung: Achten Sie darauf, dass der Gehweg ebenerdig und barrierefrei bleibt, damit Menschen mit Behinderung nicht behindert werden. Unterbrechungen des Gehwegs sollten vermieden werden.
- Kosten: Alle Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt tragen Sie selbst. Wird die Zufahrt später nicht mehr benötigt, müssen auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen werden.
§ 18 in Verbindung mit § 14 a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Die Kosten ergeben sich gemäß Ziffer 3 aus der Anlage in der Verwaltungsgebührensatzung.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.
Möchten Sie Ihr Grundstück, zum Beispiel für einen Stellplatz, von der Straße aus mit dem Auto erreichbar machen, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt - auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt.
Was Sie wissen sollten:
- Genehmigungspflicht: Die Herstellung einer Gehwegüberfahrt muss von der Gemeinde Schalksmühle genehmigt werden.
- Ausführung: In der Regel führt die Gemeinde die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch. In Ausnahmefällen dürfen Sie die Arbeiten selbst durch eine zugelassene Fachfirma (eingetragen bei der Handwerkskammer) ausführen lassen.
- Gestaltung: Achten Sie darauf, dass der Gehweg ebenerdig und barrierefrei bleibt, damit Menschen mit Behinderung nicht behindert werden. Unterbrechungen des Gehwegs sollten vermieden werden.
- Kosten: Alle Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt tragen Sie selbst. Wird die Zufahrt später nicht mehr benötigt, müssen auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen werden.
§ 18 in Verbindung mit § 14 a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Die Kosten ergeben sich gemäß Ziffer 3 aus der Anlage in der Verwaltungsgebührensatzung.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Jessica
Mattausch
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-262
- Fax
- 02355 84-295
- J.Mattausch@schalksmuehle.de
- Anschrift
- 001Hälverstraße 7558579Schalksmühle
Florian
Heider
Bauhof
Montag
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Hälverstraße 7558579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84270
- f.heider@schalksmuehle.de
Gehwegüberfahrt – Erlaubnis beantragen
Möchten Sie Ihr Grundstück, zum Beispiel für einen Stellplatz, von der Straße aus mit dem Auto erreichbar machen, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt – auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt.
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Bauhof
Hälverstraße 75
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 - 12:00 Uhr |
