Gehwegüberfahrt – Erlaubnis beantragen

Möchten Sie Ihr Grundstück, zum Beispiel für einen Stellplatz, von der Straße aus mit dem Auto erreichbar machen, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt – auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt.

Was Sie wissen sollten:

  • Genehmigungspflicht: Die Herstellung einer Gehwegüberfahrt muss von der Gemeinde Schalksmühle genehmigt werden.
  • Ausführung: In der Regel führt die Gemeinde die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durch. In Ausnahmefällen dürfen Sie die Arbeiten selbst durch eine zugelassene Fachfirma (eingetragen bei der Handwerkskammer) ausführen lassen.
  • Gestaltung: Achten Sie darauf, dass der Gehweg ebenerdig und barrierefrei bleibt, damit Menschen mit Behinderung nicht behindert werden. Unterbrechungen des Gehwegs sollten vermieden werden.
  • Kosten: Alle Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt tragen Sie selbst. Wird die Zufahrt später nicht mehr benötigt, müssen auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen werden.

Die Kosten ergeben sich gemäß Ziffer 3 aus der Anlage in der Verwaltungsgebührensatzung.

  • Planskizze der Örtlichkeit
  • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • Fotos der Bestandssituation

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.

§ 18 in Verbindung mit § 14 a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen

Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Zufahrt, Bordsteinabsenkung; Gehweg; Gehwegüberfahrt; Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte; Grundstück; Grundstückszufahrt; öffentlicher Straßenraum; Stellplatz; Stellplatz Grundstück;

Kontakt

Sachgebietsleiterin

Gleichstellungsbeauftragte

 

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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