Gehwegreinigung

Die Eigentümer der von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, d. h. Schmutz und Unrat sowie Unkraut zu entfernen.

Zur Gehwegreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d. h. den Gehweg in der benötigten Breite schnee- und eisfrei zu halten.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

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