Geschichte der Gemeinde Schalksmühle

Geschichte der Gemeinde Schalksmühle

Die heutige Gemeinde mit den größeren Ortsteilen Schalksmühle, Hülscheid und Dahlerbrück entstand im Rahmen der kommunalen Neugliederung 1969/70.

Zum 01.01.1969 wurden die früheren amtsangehörigen Gemeinden Schalksmühle (vorher Amt Halver) und Hülscheid (bis dahin Amt Lüdenscheid) zur neuen amtsfreien Gemeinde Schalksmühle zusammengeschlossen. Ein Jahr später wurde der zur Gemeinde Breckerfeld gehörende Ortsteil „Im Dahl" in Dahlerbrück in die Gemeinde eingegliedert.

Schalksmühle – erste urkundliche Erwähnung (1407)

Der Name „Schalksmühle“ taucht erstmals im Jahr 1407 in einer Urkunde auf.
Darin genehmigte der Kölner Erzbischof Friedrich von Köln in seiner Residenz zu Poppelsdorf bei Bonn am 1. Mai die Stiftung eines Marienaltars für die Kirche zu Breckerfeld durch den Kölner Bürger und Kaufmann Gerwin von Altenbreckerfeld, in der Urkunde Gerwinus de Altenbreckelvelde genannt. Den Dienst an diesem Altar versah ein eigens dafür berufener Priester, Rektor genannt. Zur materiellen Sicherstellung des Rektors (Lebensunterhalt, Wachs für geweihte Kerzen, usw.) war der Altar mit Renten ausgestattet. Hierbei handelte es sich in der Hauptsache um Einkünfte aus Liegenschaften, die Gerwin verpachtet hatte.

Zu den von Gerwin verpachteten Liegenschaften gehörte auch eine Wiese bei "Schalcksmollen in parrochia Halvere" (Schalksmühle in der Pfarrei Halver), die in der Urkunde aufgeführt ist.

Damit ist der Name unseres Ortes bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts schriftlich belegt.

Hülscheid – alte Rechte der Freibauern (1350)

Eine der ältesten Urkunden zu Hülscheid stammt aus dem Jahr 1350.
Die Freibauern von Hülscheid waren zu einer Freigrafschaft unter der Führung eines Freigrafen zusammengefasst. Die Landesherren versuchten im Laufe der Zeit die Rechte der Freibauern zu beschneiden. Sicherheitshalber ließen sich die Freibauern ihre Sonderrechte verschiedentlich vom Landesherren bestätigen. Damals bestätigte Graf Engelbert III. von der Mark den den "Vryen tho Huelschede" (Freien zu Hülscheid) ihre besonderen Rechte. 

In Zeiten ihrer größten Ausdehnung umfasste die Freigrafschaft Hülscheid nach einer Urkunde von 1478 neben dem Kirchspiel Hülscheid auch den nordwestlichen Teil des Kirchspiels Lüdenscheid (z. B. Wehberg, Brügge, Winkhausen). 

Die Urkunde zeigt, welche Bedeutung Hülscheid bereits im Mittelalter hatte.

Dahlerbrück – die Geschichte der Dahler Mühle

Dahlerbrück hat nach alter Überlieferung seinen Namen von der Dahler Brücke, an der die nach einer Urkunde des Herzogs Wilhelm von Cleve-Jülich vom 27. Mai 1588 als Zwangsmühle konzessionierte „Dahler Mühle" (später Glörmühle) stand. Sie war von „Johan thom Daele" errichtet worden.

Durch die abgebildete Urkunde vom 17. Nov. 1766 bestätigte Friedrich der Große, König von Preußen,  mit seiner Unterschrift die Begründung eines Erbpachtverhältnisses an dieser Mühle.

Die Geschichte Dahlerbrücks ist somit eng mit der Mühle und ihrer Entwicklung verbunden.

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