Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie:
- Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind.
- sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befinden.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
Weitere Informationen
Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Eine unverbindliche Berechnung über die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld kann online über den Wohngeldrechner NRW vorgenommen werden. Soweit Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie im Anschluss daran den Online-Antrag stellen.
In den Downloads weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für Schritt zum Wohngeld".
Wohngeld-Plus-Gesetz
-
Erstantrag: Für alle, die noch kein Wohngeld bekommen.
Weiterleistungsantrag: Für alle, die bereits Wohngeld bekommen oder bekommen hatten.
Erhöhungsantrag: Wenn Sie weniger Geld bekommen oder Ihre Miete teurer wird.
Änderungsantrag: Wenn zum Beispiel eine Person einzieht oder auszieht.
Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld"Wohngeld Info auf Deutsch, Englisch und TürkischWohngeld Info auf ArabischWohngeld Info auf UkrainischDatenschutzinformation Wohngeld
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie:
- Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind.
- sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befinden.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
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Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
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Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
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- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
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Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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- nach der Haushaltsgröße,
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Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
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- sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befinden.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
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Erhöhungsantrag: Wenn Sie weniger Geld bekommen oder Ihre Miete teurer wird.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie:
- Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind.
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Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
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Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
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Änderungsantrag: Wenn zum Beispiel eine Person einzieht oder auszieht.
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-252
- wohngeldstelle@schalksmuehle.de
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256 oder 02355 84-232
- S.Samara@schalksmuehle.de
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256
- soziales@schalksmuehle.de
Wohngeld für Mieterinnen, Mieter und Bewohner in einer stationären Pflegeeinrichtung
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Antrag
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Über den Wohngeldrechner NRW können Sie ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und direkt im Anschluss Ihren Antrag online stellen.
Universalantrag zum bundeseinheitlichen Wohngeld für den Mietzuschuss mit Hinweisen. Falls Sie einen Drucker haben, können Sie dieses PDF-Formular ausfüllen, ausdrucken und bei der Gemeinde einreichen.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Dienstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
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