Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihr Eigentum liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
Weitere Informationen
Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Eine unverbindliche Berechnung über die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld kann online über den Wohngeldrechner NRW vorgenommen werden. Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie anschließend online einen Antrag auf Wohngeld stellen.
In den Downloads weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für Schritt zum Wohngeld".
Wohngeld-Plus-Gesetz
-
Erstantrag: Für alle, die noch kein Wohngeld bekommen.
Weiterleistungsantrag: Für alle, die bereits Wohngeld bekommen oder bekommen hatten.
Erhöhungsantrag: Wenn Sie weniger Geld bekommen oder Ihre Belastung steigt.
Änderungsantrag: Wenn zum Beispiel eine Person einzieht oder auszieht.
Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld"Wohngeld Info auf Deutsch, Englisch und TürkischWohngeld Info auf Arabisch
Wohngeld Info auf Ukrainisch
Datenschutzinformation Wohngeld
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihr Eigentum liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
Weitere Informationen
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Erstantrag: Für alle, die noch kein Wohngeld bekommen.
Weiterleistungsantrag: Für alle, die bereits Wohngeld bekommen oder bekommen hatten.
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Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
Weitere Informationen
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihr Eigentum liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
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Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Antrag
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Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihr Eigentum liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
Sie können das Wohngeld auch online beantragen. Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
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- nach der Haushaltsgröße,
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Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
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Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-252
- wohngeldstelle@schalksmuehle.de
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256 oder 02355 84-232
- S.Samara@schalksmuehle.de
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256
- soziales@schalksmuehle.de
Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer
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Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
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- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
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Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihr Eigentum liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags.
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Über den Wohngeldrechner NRW können Sie ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und direkt im Anschluss Ihren Antrag online stellen.
Universalantrag zum bundeseinheitlichen Wohngeld für den Lastenzuschuss. Sofern Sie einen Drucker haben, können Sie den PDF-Antrag ausfüllen, ausdrucken und bei der Gemeinde einreichen.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Montag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
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| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
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Schalksmühle
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