Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein benötigen Sie in der Regel, um eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Die Vergabe richtet sich nach Ihrem Einkommen.

  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • Bundesländerübergreifend: kann auf Antrag auch in anderen Bundesländern anerkannt werden

Ausnahme: Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann der Vermieter in begründeten Fällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.

Auf dieser Seite finden Sie Links von Wohnungsgesellschaften, die Mietwohnungen in Schalksmühle anbieten. 

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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