Ein Wohnberechtigungsschein benötigen Sie in der Regel, um eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Die Vergabe richtet sich nach Ihrem Einkommen.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Bundesländerübergreifend: kann auf Antrag auch in anderen Bundesländern anerkannt werden
Ausnahme: Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann der Vermieter in begründeten Fällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.
Auf dieser Seite finden Sie Links von Wohnungsgesellschaften, die Mietwohnungen in Schalksmühle anbieten.
Ein Wohnberechtigungsschein benötigen Sie in der Regel, um eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Die Vergabe richtet sich nach Ihrem Einkommen.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Bundesländerübergreifend: kann auf Antrag auch in anderen Bundesländern anerkannt werden
Ausnahme: Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann der Vermieter in begründeten Fällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Berker
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84 -281
- K.Berker@schalksmuehle.de
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein benötigen Sie in der Regel, um eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Die Vergabe richtet sich nach Ihrem Einkommen.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Bundesländerübergreifend: kann auf Antrag auch in anderen Bundesländern anerkannt werden
Ausnahme: Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann der Vermieter in begründeten Fällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
