Als Wildschaden wird der durch Wild (Damm, Reh- oder Schwarzwild, Wildkaninchen oder Fasane) verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Wenn Sie einen solchen Schaden feststellen, melden Sie ihn bitte innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Gemeinde Schalksmühle. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken genügt eine Meldung zweimal jährlich bis zum 1. Mai bzw. 1. Oktober.
Zur Wahrung Ihres Anspruchs empfehlen wir, Schäden direkt beim Fachbereich Bürgerdienste anzumelden.
Hinweis: Verkehrsunfälle mit Wildtieren zählen nicht als Wildschäden. Diese sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt und müssen unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
§ 34 Bundesjagdgesetz
§ 34 LJG NRW
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Nicole
Menz
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Wildschadenangelegenheiten
Als Wildschaden wird der durch Wild (Damm, Reh- oder Schwarzwild, Wildkaninchen oder Fasane) verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.
Wenn Sie einen solchen Schaden feststellen, melden Sie ihn bitte innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Gemeinde Schalksmühle. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken genügt eine Meldung zweimal jährlich bis zum 1. Mai bzw. 1. Oktober.
Zur Wahrung Ihres Anspruchs empfehlen wir, Schäden direkt beim Fachbereich Bürgerdienste anzumelden.
Hinweis: Verkehrsunfälle mit Wildtieren zählen nicht als Wildschäden. Diese sind über die Teilkaskoversicherung abgedeckt und müssen unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
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Schalksmühle
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