Wanderlager

Anzeige von Wanderlagern zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen

Wird ein Wanderlager zur Veräußerung von Waren oder Dienstleistungen veranstaltet und soll öffentlich angekündigt werden, ist dies mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung der zuständigen Behörde zu melden.

In der Ankündigung müssen Art der Waren oder Dienstleistungen sowie der Veranstaltungsort angegeben werden.

Unentgeltliche Zuwendungen, Preisausschreiben, Verlosungen oder Ausspielungen dürfen in der öffentlichen Ankündigung nicht beworben werden.

gebührenfrei

Die Anzeige muss enthalten:

  • Ort und Zeit der Veranstaltung,
  • den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden
  • sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
  • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen

§ 56 a Gewerbeordnung

Verkaufsveranstaltung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
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