Anzeige von Wanderlagern zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen
Wird ein Wanderlager zur Veräußerung von Waren oder Dienstleistungen veranstaltet und soll öffentlich angekündigt werden, ist dies mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung der zuständigen Behörde zu melden.
In der Ankündigung müssen Art der Waren oder Dienstleistungen sowie der Veranstaltungsort angegeben werden.
Unentgeltliche Zuwendungen, Preisausschreiben, Verlosungen oder Ausspielungen dürfen in der öffentlichen Ankündigung nicht beworben werden.
§ 56 a Gewerbeordnung
Die Anzeige muss enthalten:
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden
- sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
- den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
gebührenfrei
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Bär
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-231
- s.baer@schalksmuehle.de
Wanderlager
Anzeige von Wanderlagern zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen
Wird ein Wanderlager zur Veräußerung von Waren oder Dienstleistungen veranstaltet und soll öffentlich angekündigt werden, ist dies mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung der zuständigen Behörde zu melden.
In der Ankündigung müssen Art der Waren oder Dienstleistungen sowie der Veranstaltungsort angegeben werden.
Unentgeltliche Zuwendungen, Preisausschreiben, Verlosungen oder Ausspielungen dürfen in der öffentlichen Ankündigung nicht beworben werden.
gebührenfrei
Die Anzeige muss enthalten:
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden
- sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
- den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
§ 56 a Gewerbeordnung
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
