Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Schalksmühle erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten und Unterhaltungsautomaten Vergnügungssteuer.

Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden.

Die erforderlichen Vordrucke finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Formulare" - bitte senden Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung.

Bitte entnehmen Sie die Gebühren der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde Schalksmühle (Vergnügungssteuersatzung) in der jeweils gültigen Fassung. 

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
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Montag:08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 13:00 Uhr
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