An- und Ummeldung im Gemeindegebiet Schalksmühle
Wenn Sie innerhalb des Gemeindegebietes von Schalksmühle umziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Meldebehörde umzumelden.
Besondere Regelungen bei minderjährigen Kindern
Zieht ein minderjähriges Kind erstmalig mit nur einem Elternteil um oder verlagert es seinen Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorzulegen.
Alternativ kann ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, den Einzug - sowie bei einem Wegzug ins Ausland auch den Auszug - schriftlich zu bestätigen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist bei der Anmeldung in der Meldebehörde zwingend vorzulegen.
Die Vorlage eines Mietvertrages allein ist nicht ausreichend. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Bundesmeldegesetz
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355/84-239
- i.giontas@schalksmuehle.de
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-237
- Fax
- 02355 84-243
- H.Scharfenberg@schalksmuehle.de
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-236
- Fax
- 02355 84-243
- K.yazgan@schalksmuehle.de
Ummeldung bei der Meldebehörde
An- und Ummeldung im Gemeindegebiet Schalksmühle
Wenn Sie innerhalb des Gemeindegebietes von Schalksmühle umziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Meldebehörde umzumelden.
Besondere Regelungen bei minderjährigen Kindern
Zieht ein minderjähriges Kind erstmalig mit nur einem Elternteil um oder verlagert es seinen Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorzulegen.
Alternativ kann ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, den Einzug – sowie bei einem Wegzug ins Ausland auch den Auszug – schriftlich zu bestätigen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist bei der Anmeldung in der Meldebehörde zwingend vorzulegen.
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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Rathausplatz 1
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| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
