Überwuchs von Bäumen, Büschen etc.

Überwuchs von Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum

Ragen von einem privaten Grundstück Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, stellt dies eine unerlaubte Sondernutzung dar.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eigenständig darauf zu achten, dass von ihrem Grundstück keine Gewächse in Gehwege, Straßen oder sonstige öffentliche Flächen hineinragen.

Kommt die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine schriftliche Aufforderung zum Rückschnitt durch die Gemeinde Schalksmühle.

 

Um uns über einen Überwuchs zu informieren nutzen Sie bitte unseren Online - Mängelmelder.

 

Straßen- und Wegegesetz

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

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