Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Antragsberechtigt auf Leistungen der Sozialhilfe sind Personen, die
- noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben
- und gleichzeitig länger als 6 Monate, jedoch nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, sodass es wahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Sozialgesetzbuch XII
in Verbindung mit Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X
Die zuständige Ansprechperson informiert Sie darüber, welche notwendigen Unterlagen Sie für Ihren Einzelfall benötigen.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256 oder 02355 84-232
- S.Samara@schalksmuehle.de
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256
- soziales@schalksmuehle.de
Sozialhilfe
Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Antragsberechtigt auf Leistungen der Sozialhilfe sind Personen, die
- noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben
- und gleichzeitig länger als 6 Monate, jedoch nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, sodass es wahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Die zuständige Ansprechperson informiert Sie darüber, welche notwendigen Unterlagen Sie für Ihren Einzelfall benötigen.
Sozialgesetzbuch XII
in Verbindung mit Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
