Sondernutzungen

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dürfen grundsätzlich von allen im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ genutzt werden – also zum Beispiel zum Gehen, Radfahren oder Fahren.

Sobald eine Fläche jedoch über diesen normalen Gebrauch hinaus genutzt wird, handelt es sich um eine Sondernutzung. Dafür ist vorab eine Erlaubnis der Gemeinde erforderlich.


Typische Beispiele für eine Sondernutzung

Eine Sondernutzung liegt unter anderem vor bei:

  • Veranstaltungen
  • Informations- und Verkaufsständen
  • Warenauslagen vor Geschäften
  • Tischen und Stühlen für die Außengastronomie
  • Baugerüsten und Baucontainern
  • Lagerung von Baumaterial
  • Baustelleneinrichtungen (z. B. Bauzäune oder Kräne)

Auch die dauerhafte Nutzung öffentlicher Flächen, zum Beispiel durch Schaukästen oder Warenautomaten, gilt in der Regel als Sondernutzung.

Wichtig

Bitte beantragen Sie die erforderliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der geplanten Nutzung bei der Gemeinde.

Für weitere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson.
 

Kontakt

Sachgebietsleiterin

Gleichstellungsbeauftragte

 

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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