Schwerbehinderung

Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung

Sie möchten eine Schwerbehinderung feststellen lassen oder eine Verschlimmerung beantragen?

Zuständig für die Feststellung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schalksmühle ist der Märkische Kreis verantwortlich.

Antragsformulare (Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag) erhalten Sie auch bei der Gemeindeverwaltung Schalksmühle.


Schwerbehindertenausweis

 

Verlängerung

Ist Ihr Schwerbehindertenausweis abgelaufen oder läuft er in Kürze ab, kann er beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Schalksmühle verlängert werden – für maximal fünf Jahre, sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist.

Ist kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Für die Ausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.

Verlust des Ausweises
 

Bei Verlust des Ausweises oder Beiblatts ist eine schriftliche Verlustmeldung erforderlich. Es genügt eine entsprechende E-Mail an schwerbehindert@​maerkischer-kreis.de.

Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben, kann auf Antrag ein neuer Ausweis durch den Märkischen Kreis ausgestellt werden.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde Schalksmühle stellen.


Online-Antrag
 

Den Schwerbehindertenausweis können Sie auch direkt online beim Märkischen Kreis beantragen. Da eine Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie hierfür jedoch dennoch einen Drucker. 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.


 

Foto (bei Beantragung und Verlust eines Schwerbehindertenausweises)

Angaben zur Person

Angabe zu gesetzlichen Vertretern sowie Betreuern und Bevollmächtigten

Anschrift Ihrer Krankenkasse

Angaben zur Gesundheitsstörung

Anschrift des Hausarztes und von Fachärzten

Angaben zu Krankenhausbehandlung/en

Angaben zu Rehabilitationsverfahren

Schwerbehindert, behindert, benachteiligt

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 15:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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