Schornsteinfegerangelegenheiten

Wenn Ihnen bei Feuerstätten oder Öfen ungewöhnlich starke Rauchentwicklung, unangenehme Gerüche oder andere auffällige Emissionen auffallen, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden.

Nach Eingang eines Hinweises beauftragen wir die zuständige Bezirksschornsteinfegerin oder den zuständigen Bezirksschornsteinfeger mit einer Überprüfung vor Ort.

Sollte dabei ein Verstoß gegen geltende Vorschriften festgestellt werden, leiten wir die erforderlichen ordnungsrechtlichen Schritte ein.

Landesimmissionsschutzgesetz

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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