Schiedsamt

Schiedsamt

Das Amt der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes ist ein Ehrenamt. Das bedeutet: Die Schiedspersonen engagieren sich in ihrer Freizeit und erhalten dafür eine jährliche Aufwandsentschädigung von der Gemeinde Schalksmühle. Dadurch ist ein Schlichtungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger schnell, unkompliziert und sehr kostengünstig.

In Nordrhein-Westfalen gibt es für bestimmte Streitigkeiten die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung. Das heißt: Bevor ein Gericht eingeschaltet wird, muss häufig zuerst ein Schlichtungsversuch stattfinden. Dieser wird bei sogenannten Gütestellen durchgeführt – dazu gehören auch die Schiedsämter.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt und anschließend vom Amtsgericht bestätigt. Sie sind neutral, hören beiden Seiten aufmerksam zu und sorgen für eine ruhige Gesprächsatmosphäre. Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden und so langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste und einfachste Weg, um einen Streit beizulegen und den sozialen Frieden wiederherzustellen.

Bitte beachten Sie:
Eine individuelle Rechtsberatung darf durch das Schiedsamt nicht erfolgen.

Zuständig ist jeweils die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).
In Schalksmühle gibt es zwei Schiedsamtsbezirke.

Grenze der Schiedsamtsbezirke ist die Volme. Wohnbereiche in Fahrtrichtung Hagen links der Volme gehören zum Schiedsamtsbezirk I (Herr Stefan Winkelmann), Wohnbereiche in Fahrtrichtung Hagen rechts der Volme gehören zu Schiedsamtsbezirk II (Herr Michael Fratz).

Ansprechperson

Herr Michael Fratz (Bezirk II und Stellvertretung Bezirk I)

Herr Stefan Winkelmann (Bezirk I und Stellvertretung Bezirk II)

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