Renteninformationen

Altersrente beantragen

  • Regelaltersrente: ab 65 Jahren
  • Vorzeitige Altersrente:
    • Frauen ab 60 Jahren
    • Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige ab 60 Jahren
    • Langjährig Versicherte ab 63 Jahren

Hier können Sie Ihren Rententrag online stellen


Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung

Für die Erziehung von Kindern können Ihnen auf Antrag Rentenzeiten gutgeschrieben werden.

  • Für Geburten ab dem 1. Januar 1992 werden die ersten drei Lebensjahre des Kindes berücksichtigt.
  • Für Geburten vor dem 1. Januar 1992 werden die ersten 24 Kalendermonate angerechnet.

Für diese Zeiten zahlt der Bund Beiträge in die Rentenversicherung ein.

Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutsche Rentenversicherung.


Pflichtbeiträge für Selbstständige

  • Auf Antrag können Selbstständige Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten.
  • Für bestimmte Berufsgruppen ist die Versicherung verpflichtend.
  • Die Rentenstelle informiert über Beiträge, Voraussetzungen und Auswirkungen.

Rentenkontoklärung

  • Ihr Rentenkonto sollte vollständig und korrekt sein, damit Anträge schnell bearbeitet werden.
  • Fehlende Zeiten werden ergänzt, Fehler korrigiert – entsprechende Nachweise bitte bereithalten.
  • Notwendig z. B. bei Scheidung (Versorgungsausgleich) oder für Spätaussiedler.
  • Spätaussiedler können außerdem Beschäftigungszeiten aus dem Herkunftsland anerkennen lassen.

Beratung & Termine

  • Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:30 – 17:30 Uhr
  • Termine helfen, Wartezeiten zu vermeiden.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
Antrag RentePflichtbeiträge für Selbstständige RentenkontoklärungKindererziehungszeiten
Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung 
(IBAN und BIC)
PersonalausweisPersonalausweis oder ReisepassPersonalausweis oder Reisepass
Versicherungsverlauf (falls vorhanden)Rentenversicherungs-angelegenheitenVersicherungsverlauf / RentenunterlagenVersicherungsverlauf (falls vorhanden)
Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, 
Krankengeld etc.)
Versicherungsverlauf (falls vorhanden)Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen 
(Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.)
Familienstammbuch
Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, GesellenbriefBankverbindungNachweise über SchulzeitenGeburtsurkunden des Kindes / der Kinder
Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr Nachweise über Berufsausbildung / Lehrvertrag / Prüfungszeugnisse 
Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind) Familienbuch / Geburtsurkunden der Kinder 
Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)   
Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls 
Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
   
Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)   
Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend)   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Sozialgesetzbuch

Altersrente, Rentenkonto, Rentenversicherung, Rente

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 15:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Menü