Altersrente beantragen
- Regelaltersrente: ab 65 Jahren
- Vorzeitige Altersrente:
- Frauen ab 60 Jahren
- Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige ab 60 Jahren
- Langjährig Versicherte ab 63 Jahren
Hier können Sie Ihren Rententrag online stellen.
Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
Für die Erziehung von Kindern können Ihnen auf Antrag Rentenzeiten gutgeschrieben werden.
- Für Geburten ab dem 1. Januar 1992 werden die ersten drei Lebensjahre des Kindes berücksichtigt.
- Für Geburten vor dem 1. Januar 1992 werden die ersten 24 Kalendermonate angerechnet.
Für diese Zeiten zahlt der Bund Beiträge in die Rentenversicherung ein.
Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutsche Rentenversicherung.
Pflichtbeiträge für Selbstständige
- Auf Antrag können Selbstständige Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten.
- Für bestimmte Berufsgruppen ist die Versicherung verpflichtend.
- Die Rentenstelle informiert über Beiträge, Voraussetzungen und Auswirkungen.
Rentenkontoklärung
- Ihr Rentenkonto sollte vollständig und korrekt sein, damit Anträge schnell bearbeitet werden.
- Fehlende Zeiten werden ergänzt, Fehler korrigiert - entsprechende Nachweise bitte bereithalten.
- Notwendig z. B. bei Scheidung (Versorgungsausgleich) oder für Spätaussiedler.
- Spätaussiedler können außerdem Beschäftigungszeiten aus dem Herkunftsland anerkennen lassen.
Beratung & Termine
- Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
- Termine helfen, Wartezeiten zu vermeiden.
- Ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
Sozialgesetzbuch
| Antrag Rente | Pflichtbeiträge für Selbstständige | Rentenkontoklärung | Kindererziehungszeiten |
| Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC) | Personalausweis | Personalausweis oder Reisepass | Personalausweis oder Reisepass |
| Versicherungsverlauf (falls vorhanden) | Rentenversicherungs-angelegenheiten | Versicherungsverlauf / Rentenunterlagen | Versicherungsverlauf (falls vorhanden) |
| Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) | Versicherungsverlauf (falls vorhanden) | Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) | Familienstammbuch |
| Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief | Bankverbindung | Nachweise über Schulzeiten | Geburtsurkunden des Kindes / der Kinder |
| Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr | Nachweise über Berufsausbildung / Lehrvertrag / Prüfungszeugnisse | ||
| Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind) | Familienbuch / Geburtsurkunden der Kinder | ||
| Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse) | |||
| Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden | |||
| Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend) | |||
| Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend) |
Altersrente beantragen
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- Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige ab 60 Jahren
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Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
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Für diese Zeiten zahlt der Bund Beiträge in die Rentenversicherung ein.
Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.
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| Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief | Bankverbindung | Nachweise über Schulzeiten | Geburtsurkunden des Kindes / der Kinder |
| Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr | Nachweise über Berufsausbildung / Lehrvertrag / Prüfungszeugnisse | ||
| Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind) | Familienbuch / Geburtsurkunden der Kinder | ||
| Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse) | |||
| Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden | |||
| Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend) | |||
| Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend) |
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Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
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Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.
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- Notwendig z. B. bei Scheidung (Versorgungsausgleich) oder für Spätaussiedler.
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- Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
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| Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief | Bankverbindung | Nachweise über Schulzeiten | Geburtsurkunden des Kindes / der Kinder |
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| Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse) | |||
| Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden | |||
| Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend) | |||
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Für die Erziehung von Kindern können Ihnen auf Antrag Rentenzeiten gutgeschrieben werden.
- Für Geburten ab dem 1. Januar 1992 werden die ersten drei Lebensjahre des Kindes berücksichtigt.
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Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.
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Rentenkontoklärung
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- Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr
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Sozialgesetzbuch
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| Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC) | Personalausweis | Personalausweis oder Reisepass | Personalausweis oder Reisepass |
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| Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind) | Familienbuch / Geburtsurkunden der Kinder | ||
| Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse) | |||
| Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden | |||
| Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend) | |||
| Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend) |
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- Frauen ab 60 Jahren
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Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
Für die Erziehung von Kindern können Ihnen auf Antrag Rentenzeiten gutgeschrieben werden.
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Für diese Zeiten zahlt der Bund Beiträge in die Rentenversicherung ein.
Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.
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Pflichtbeiträge für Selbstständige
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- Für bestimmte Berufsgruppen ist die Versicherung verpflichtend.
- Die Rentenstelle informiert über Beiträge, Voraussetzungen und Auswirkungen.
Rentenkontoklärung
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Beratung & Termine
- Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
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- Regelaltersrente: ab 65 Jahren
- Vorzeitige Altersrente:
- Frauen ab 60 Jahren
- Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige ab 60 Jahren
- Langjährig Versicherte ab 63 Jahren
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Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
Für die Erziehung von Kindern können Ihnen auf Antrag Rentenzeiten gutgeschrieben werden.
- Für Geburten ab dem 1. Januar 1992 werden die ersten drei Lebensjahre des Kindes berücksichtigt.
- Für Geburten vor dem 1. Januar 1992 werden die ersten 24 Kalendermonate angerechnet.
Für diese Zeiten zahlt der Bund Beiträge in die Rentenversicherung ein.
Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutsche Rentenversicherung.
Pflichtbeiträge für Selbstständige
- Auf Antrag können Selbstständige Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten.
- Für bestimmte Berufsgruppen ist die Versicherung verpflichtend.
- Die Rentenstelle informiert über Beiträge, Voraussetzungen und Auswirkungen.
Rentenkontoklärung
- Ihr Rentenkonto sollte vollständig und korrekt sein, damit Anträge schnell bearbeitet werden.
- Fehlende Zeiten werden ergänzt, Fehler korrigiert - entsprechende Nachweise bitte bereithalten.
- Notwendig z. B. bei Scheidung (Versorgungsausgleich) oder für Spätaussiedler.
- Spätaussiedler können außerdem Beschäftigungszeiten aus dem Herkunftsland anerkennen lassen.
Beratung & Termine
- Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
- Termine helfen, Wartezeiten zu vermeiden.
- Ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.
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| Antrag Rente | Pflichtbeiträge für Selbstständige | Rentenkontoklärung | Kindererziehungszeiten |
| Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC) | Personalausweis | Personalausweis oder Reisepass | Personalausweis oder Reisepass |
| Versicherungsverlauf (falls vorhanden) | Rentenversicherungs-angelegenheiten | Versicherungsverlauf / Rentenunterlagen | Versicherungsverlauf (falls vorhanden) |
| Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) | Versicherungsverlauf (falls vorhanden) | Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) | Familienstammbuch |
| Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief | Bankverbindung | Nachweise über Schulzeiten | Geburtsurkunden des Kindes / der Kinder |
| Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr | Nachweise über Berufsausbildung / Lehrvertrag / Prüfungszeugnisse | ||
| Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind) | Familienbuch / Geburtsurkunden der Kinder | ||
| Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse) | |||
| Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden | |||
| Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend) | |||
| Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend) |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-252
- wohngeldstelle@schalksmuehle.de
Renteninformationen
Altersrente beantragen
- Regelaltersrente: ab 65 Jahren
- Vorzeitige Altersrente:
- Frauen ab 60 Jahren
- Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige ab 60 Jahren
- Langjährig Versicherte ab 63 Jahren
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Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung
Für die Erziehung von Kindern können Ihnen auf Antrag Rentenzeiten gutgeschrieben werden.
- Für Geburten ab dem 1. Januar 1992 werden die ersten drei Lebensjahre des Kindes berücksichtigt.
- Für Geburten vor dem 1. Januar 1992 werden die ersten 24 Kalendermonate angerechnet.
Für diese Zeiten zahlt der Bund Beiträge in die Rentenversicherung ein.
Zusätzlich werden Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeiten vorgemerkt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutsche Rentenversicherung.
Pflichtbeiträge für Selbstständige
- Auf Antrag können Selbstständige Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten.
- Für bestimmte Berufsgruppen ist die Versicherung verpflichtend.
- Die Rentenstelle informiert über Beiträge, Voraussetzungen und Auswirkungen.
Rentenkontoklärung
- Ihr Rentenkonto sollte vollständig und korrekt sein, damit Anträge schnell bearbeitet werden.
- Fehlende Zeiten werden ergänzt, Fehler korrigiert – entsprechende Nachweise bitte bereithalten.
- Notwendig z. B. bei Scheidung (Versorgungsausgleich) oder für Spätaussiedler.
- Spätaussiedler können außerdem Beschäftigungszeiten aus dem Herkunftsland anerkennen lassen.
Beratung & Termine
- Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:30 – 17:30 Uhr
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| Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief | Bankverbindung | Nachweise über Schulzeiten | Geburtsurkunden des Kindes / der Kinder |
| Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr | Nachweise über Berufsausbildung / Lehrvertrag / Prüfungszeugnisse | ||
| Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind) | Familienbuch / Geburtsurkunden der Kinder | ||
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| Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden | |||
| Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend) | |||
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Schalksmühle
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| Montag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
