Wenn Sie gewerblich tätig sind und Ihre Waren oder Dienstleistungen ohne vorherige Bestellung anbieten - also zum Beispiel:
- außerhalb Ihrer eigenen Geschäftsräume verkaufen,
- kein festes Ladengeschäft haben,
- Bestellungen direkt bei Kundinnen und Kunden annehmen,
- oder als Schaustellerin bzw. Schausteller tätig sind (z. B. auf Märkten oder Festen),
benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese können Sie über das Antragsformular beantragen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei Fragen zur Antragstellung.
§ 55 Gewerbeordnung
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Aufenthaltstitel
- zwei aktuelle Passfotos
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- ggf. Gesundheitszeugnis (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
- ggf. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder entsprechende Ausbildungsnachweise (z. B. Köche, Restaurantfachleute, etc.)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes oder nach dem individuellem Veraltungsaufwand.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256 oder 02355 84-232
- S.Samara@schalksmuehle.de
Reisegewerbekarte
Wenn Sie gewerblich tätig sind und Ihre Waren oder Dienstleistungen ohne vorherige Bestellung anbieten – also zum Beispiel:
- außerhalb Ihrer eigenen Geschäftsräume verkaufen,
- kein festes Ladengeschäft haben,
- Bestellungen direkt bei Kundinnen und Kunden annehmen,
- oder als Schaustellerin bzw. Schausteller tätig sind (z. B. auf Märkten oder Festen),
benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese können Sie über das Antragsformular beantragen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei Fragen zur Antragstellung.
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes oder nach dem individuellem Veraltungsaufwand.
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Aufenthaltstitel
- zwei aktuelle Passfotos
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- ggf. Gesundheitszeugnis (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
- ggf. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder entsprechende Ausbildungsnachweise (z. B. Köche, Restaurantfachleute, etc.)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
§ 55 Gewerbeordnung
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
