Reisegewerbekarte

Wenn Sie gewerblich tätig sind und Ihre Waren oder Dienstleistungen ohne vorherige Bestellung anbieten – also zum Beispiel:

  • außerhalb Ihrer eigenen Geschäftsräume verkaufen,
  • kein festes Ladengeschäft haben,
  • Bestellungen direkt bei Kundinnen und Kunden annehmen,
  • oder als Schaustellerin bzw. Schausteller tätig sind (z. B. auf Märkten oder Festen),

benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Diese können Sie über das Antragsformular beantragen.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei Fragen zur Antragstellung.

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes oder nach dem individuellem Veraltungsaufwand.

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Aufenthaltstitel
  • zwei aktuelle Passfotos
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • ggf. Gesundheitszeugnis (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
  • ggf. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder entsprechende Ausbildungsnachweise (z. B. Köche, Restaurantfachleute, etc.)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

§ 55 Gewerbeordnung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr
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