Grundsätzliches
Grundsätzlich ist die Aufstellung von Wahlplakattafeln auf dem Schalksmühler Gemeindegebiet an geeigneten Stellen möglich.
Allerdings sind einige Auflagen zu erfüllen, über die Sie die Mitarbeiter/Innen des Wahlamtes in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/Innen des Ordnungsamtes nach Ihrer Anfrage schriftlich informieren.
Verfahren
Wenn Sie die Aufstellung von Wahlplakattafeln in Schalksmühle beabsichtigen, teilen Sie dies bitte gerne per E-Mail oder postalisch der zuständigen Ansprechperson mit.
Bitte machen Sie dabei zunächst die folgenden Angaben:
- Partei, Wählergruppe oder Bewerber/in
- Art der beabsichtigten Wahlwerbung (Plakate, Banner o. Ä.)
- Zeitraum der beabsichtigten Wahlwerbung
- Ansprechperson bzw. Verantwortliche/r und Adresse
Großflächen-Plakate
Bei einer Aufstellung von Großflächen-Plakaten besteht zusätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Märkischen Kreis. Die E-Mail-Adresse des Märkischen Kreises lautet: C.Walter(at)maerkischer-kreis.de oder Telefon: 02351 966-6473.
Erlass Lautsprecher- und Plakatwerbung NRW
gebührenfrei
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Sonja
Vöbel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-222
- Fax
- 02355 84-299
- s.voebel@schalksmuehle.de
Plakatwerbung zu Wahlen
Grundsätzliches
Grundsätzlich ist die Aufstellung von Wahlplakattafeln auf dem Schalksmühler Gemeindegebiet an geeigneten Stellen möglich.
Allerdings sind einige Auflagen zu erfüllen, über die Sie die Mitarbeiter/Innen des Wahlamtes in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/Innen des Ordnungsamtes nach Ihrer Anfrage schriftlich informieren.
Verfahren
Wenn Sie die Aufstellung von Wahlplakattafeln in Schalksmühle beabsichtigen, teilen Sie dies bitte gerne per E-Mail oder postalisch der zuständigen Ansprechperson mit.
Bitte machen Sie dabei zunächst die folgenden Angaben:
- Partei, Wählergruppe oder Bewerber/in
- Art der beabsichtigten Wahlwerbung (Plakate, Banner o. Ä.)
- Zeitraum der beabsichtigten Wahlwerbung
- Ansprechperson bzw. Verantwortliche/r und Adresse
Großflächen-Plakate
Bei einer Aufstellung von Großflächen-Plakaten besteht zusätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Märkischen Kreis. Die E-Mail-Adresse des Märkischen Kreises lautet: C.Walter(at)maerkischer-kreis.de oder Telefon: 02351 966-6473.
gebührenfrei
Erlass Lautsprecher- und Plakatwerbung NRW
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
