Plakatwerbung zu Wahlen

Grundsätzliches

Grundsätzlich ist die Aufstellung von Wahlplakattafeln auf dem Schalksmühler Gemeindegebiet an geeigneten Stellen möglich.

Allerdings sind einige Auflagen zu erfüllen, über die Sie die Mitarbeiter/Innen des Wahlamtes in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/Innen des Ordnungsamtes nach Ihrer Anfrage schriftlich informieren.


Verfahren

Wenn Sie die Aufstellung von Wahlplakattafeln in Schalksmühle beabsichtigen, teilen Sie dies bitte gerne per E-Mail oder postalisch der zuständigen Ansprechperson mit.

Bitte machen Sie dabei zunächst die folgenden Angaben:

  • Partei, Wählergruppe oder Bewerber/in
  • Art der beabsichtigten Wahlwerbung (Plakate, Banner o. Ä.)
  • Zeitraum der beabsichtigten Wahlwerbung
  • Ansprechperson bzw. Verantwortliche/r und Adresse

Großflächen-Plakate

Bei einer Aufstellung von Großflächen-Plakaten besteht zusätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Märkischen Kreis. Die E-Mail-Adresse des Märkischen Kreises lautet: C.Walter(at)maerkischer-kreis.de oder Telefon: 02351 966-6473. 

gebührenfrei

Erlass Lautsprecher- und Plakatwerbung NRW

Parteiwerbung, Wahlplakate

Kontakt

Sachgebietsleiterin

stellv. Gleichstellungsbeauftragte

 

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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