Halteverbotszone

Halteverbotszone für Ihren Umzug

Für das Be- und Entladen bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten lassen. So stellen Sie sicher, dass vor Ihrer alten oder neuen Wohnung ausreichend Platz für den Umzugswagen vorhanden ist.

Warum ist eine Genehmigung notwendig?

Öffentliche Parkplätze dürfen nicht eigenmächtig reserviert werden (z. B. durch Mülltonnen oder andere Gegenstände). Solche Reservierungen sind nicht gültig und müssen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet werden.
Besteht bereits ein absolutes Halteverbot, benötigen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung, um dort parken zu dürfen.
In einem eingeschränkten Halteverbot ist Be- und Entladen erlaubt – jedoch nur ohne Verzögerung.
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Antragstellung

Die Einrichtung einer Halteverbotszone beantragen Sie beim Märkischer Kreis.
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
Darin ist festgelegt, wie der Bereich zu kennzeichnen ist.

Wichtig:

  • Die Halteverbotsschilder dürfen erst nach Erhalt der Anordnung aufgestellt werden.
  • Die Schilder müssen mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin ordnungsgemäß aufgestellt sein.
     

Die Gebühr berägt mindestens 10,20 €. Sie ergibt sich aus den kommunalen Satzungen.

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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Kontakt

Märkischer Kreis - Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid

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