Osterfeuer, Anmeldung

Wer ein Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) veranstalten möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Tage vor Karfreitag vorliegen muss.

Bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind folgende Daten zu nennen:

  • Veranstaltungsort
  • Veranstaltungstag (Karsamstag oder Ostersonntag)
  • verantwortliche Person während der Veranstaltung

Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.

Sie können die Anmeldung im Bereich "Formulare" auf dieser Seite online vornehmen.

geführenfrei

Landesimmissionsschutzgesetz NRW

Brauchtumsfeuer

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
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