Melderegisterauskunft beantragen
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und zu den enthaltenen Daten.
Einfache Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder persönlich im Bürger- und Kundenbüro beantragen.
Sie umfasst folgende Angaben:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- aktuelle Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft
Eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ebenfalls schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Hierfür müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Die erweiterte Auskunft kann folgende Daten enthalten:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
Archivauskünfte
Archivauskünfte (z. B. für Rentenzwecke) sind ausschließlich schriftlich zu beantragen.
Bitte beachten Sie:
Diese Auskünfte dienen nicht der Ahnenforschung.
Bundesmeldegesetz
Geben Sie bitte für alle Auskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuell frühere Anschriften der gesuchten Person an. Ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse für eine erweiterte Melderegisterauskunft kann z.B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitel nachgewiesen werden.
Weiterhin müssen Sie sich durch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) vor Erteilung der Auskunft ausweisen.
| einfache Melderegisterauskunft | 11,00 EUR |
| erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 EUR |
| Archivauskunft | 10,00 EUR |
Melderegisterauskunft beantragen
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und zu den enthaltenen Daten.
Einfache Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder persönlich im Bürger- und Kundenbüro beantragen.
Sie umfasst folgende Angaben:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- aktuelle Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft
Eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ebenfalls schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Hierfür müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Die erweiterte Auskunft kann folgende Daten enthalten:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
Archivauskünfte
Archivauskünfte (z. B. für Rentenzwecke) sind ausschließlich schriftlich zu beantragen.
Bitte beachten Sie:
Diese Auskünfte dienen nicht der Ahnenforschung.
Bundesmeldegesetz
Geben Sie bitte für alle Auskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuell frühere Anschriften der gesuchten Person an. Ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse für eine erweiterte Melderegisterauskunft kann z.B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitel nachgewiesen werden.
Weiterhin müssen Sie sich durch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) vor Erteilung der Auskunft ausweisen.
| einfache Melderegisterauskunft | 11,00 EUR |
| erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 EUR |
| Archivauskunft | 10,00 EUR |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355/84-239
- i.giontas@schalksmuehle.de
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-237
- Fax
- 02355 84-243
- H.Scharfenberg@schalksmuehle.de
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-236
- Fax
- 02355 84-243
- K.yazgan@schalksmuehle.de
Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft beantragen
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Antragstellung und zu den enthaltenen Daten.
Einfache Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder persönlich im Bürger- und Kundenbüro beantragen.
Sie umfasst folgende Angaben:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- aktuelle Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft
Eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ebenfalls schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Hierfür müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Die erweiterte Auskunft kann folgende Daten enthalten:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
Archivauskünfte
Archivauskünfte (z. B. für Rentenzwecke) sind ausschließlich schriftlich zu beantragen.
Bitte beachten Sie:
Diese Auskünfte dienen nicht der Ahnenforschung.
| einfache Melderegisterauskunft | 11,00 € |
| erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 € |
| Archivauskunft | 10,00 € |
Geben Sie bitte für alle Auskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuell frühere Anschriften der gesuchten Person an. Ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse für eine erweiterte Melderegisterauskunft kann z.B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitel nachgewiesen werden.
Weiterhin müssen Sie sich durch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) vor Erteilung der Auskunft ausweisen.
Bundesmeldegesetz
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
