Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)

Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) - Kurz erklärt

Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es sorgt dafür, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben – in der Schule, in der Freizeit und beim gemeinsamen Mittagessen.

Ziel ist es, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.


Wer kann die Leistungen bekommen?

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Bildungspaket gilt grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Leistungen für Sport, Kultur und Freizeit gibt es bis zum 18. Geburtstag.


Welche Leisungen gibt es?

Das Bildungspaket übernimmt unter anderem:

  • 150 Euro pro Jahr für Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Hefte, Stifte)
  • 15 Euro monatlich für Sportvereine, Musikunterricht oder andere Freizeitangebote
  • Kosten für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
  • Kosten für Klassenfahrten und Tagesausflüge
  • Lernförderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel gefährdet ist (Bestätigung durch die Schule erforderlich)
  • Schülerbeförderungskosten, wenn diese notwendig sind und nicht anderweitig übernommen werden

Die Leistungen werden meist direkt mit Schulen, Kitas oder Anbietern abgerechnet. Eltern müssen sich in der Regel nicht selbst um die Bezahlung kümmern.


Wo wird der Antrag gestellt?

  • Familien mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich an das Jobcenter.
  • Familien mit Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an den zuständigen Fachbereich Soziales der Gemeinde Schalksmühle

Viele Leistungen werden inzwischen ohne gesonderten Einzelantrag bewilligt. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für Familien deutlich.

  • Wohngeldbescheid und/ oder Bescheid über Kinderzuschlag
  • Bewilligungsbescheid Grundsicherung
  • Bewilligungsbescheid Sozialhilfe
BuT

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Menü