Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) - Kurz erklärt
Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es sorgt dafür, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben - in der Schule, in der Freizeit und beim gemeinsamen Mittagessen.
Ziel ist es, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.
Wer kann die Leistungen bekommen?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Bildungspaket gilt grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Leistungen für Sport, Kultur und Freizeit gibt es bis zum 18. Geburtstag.
Welche Leisungen gibt es?
Das Bildungspaket übernimmt unter anderem:
- 150 Euro pro Jahr für Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Hefte, Stifte)
- 15 Euro monatlich für Sportvereine, Musikunterricht oder andere Freizeitangebote
- Kosten für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
- Kosten für Klassenfahrten und Tagesausflüge
- Lernförderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel gefährdet ist (Bestätigung durch die Schule erforderlich)
- Schülerbeförderungskosten, wenn diese notwendig sind und nicht anderweitig übernommen werden
Die Leistungen werden meist direkt mit Schulen, Kitas oder Anbietern abgerechnet. Eltern müssen sich in der Regel nicht selbst um die Bezahlung kümmern.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Familien mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich an das Jobcenter.
- Familien mit Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an den zuständigen Fachbereich Soziales der Gemeinde Schalksmühle
Viele Leistungen werden inzwischen ohne gesonderten Einzelantrag bewilligt. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für Familien deutlich.
- Wohngeldbescheid und/ oder Bescheid über Kinderzuschlag
- Bewilligungsbescheid Grundsicherung
- Bewilligungsbescheid Sozialhilfe
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Hüllhoff
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-251
- Fax
- 02355 84-299
- soziales@schalksmuehle.de
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256 oder 02355 84-232
- S.Samara@schalksmuehle.de
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256
- soziales@schalksmuehle.de
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)
Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) - Kurz erklärt
Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es sorgt dafür, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben – in der Schule, in der Freizeit und beim gemeinsamen Mittagessen.
Ziel ist es, dass kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.
Wer kann die Leistungen bekommen?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Bildungspaket gilt grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Leistungen für Sport, Kultur und Freizeit gibt es bis zum 18. Geburtstag.
Welche Leisungen gibt es?
Das Bildungspaket übernimmt unter anderem:
- 150 Euro pro Jahr für Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Hefte, Stifte)
- 15 Euro monatlich für Sportvereine, Musikunterricht oder andere Freizeitangebote
- Kosten für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
- Kosten für Klassenfahrten und Tagesausflüge
- Lernförderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel gefährdet ist (Bestätigung durch die Schule erforderlich)
- Schülerbeförderungskosten, wenn diese notwendig sind und nicht anderweitig übernommen werden
Die Leistungen werden meist direkt mit Schulen, Kitas oder Anbietern abgerechnet. Eltern müssen sich in der Regel nicht selbst um die Bezahlung kümmern.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Familien mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich an das Jobcenter.
- Familien mit Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an den zuständigen Fachbereich Soziales der Gemeinde Schalksmühle
Viele Leistungen werden inzwischen ohne gesonderten Einzelantrag bewilligt. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für Familien deutlich.
- Wohngeldbescheid und/ oder Bescheid über Kinderzuschlag
- Bewilligungsbescheid Grundsicherung
- Bewilligungsbescheid Sozialhilfe
Der Märkische Kreis bearbeitet Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
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Schalksmühle
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