Immissionsschutz - Schutz vor Lärm
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen - zum Beispiel durch Lärm - zu schützen.
Nachbarschaftslärm
Bei Lärmbelästigungen wie etwa:
- Hundegebell
- lauter Musik
- störenden Geräuschen durch Geräte
- Ruhestörungen in der Nacht
ist die örtliche Ordnungsbehörde in Schalksmühle zuständig.
Wichtig:
Damit Verstöße geprüft werden können, führen Sie bitte ein Lärmprotokoll mit:
- Datum und Uhrzeit
- Art der Störung
- Verursacher
- ggf. Zeuginnen oder Zeugen
Gewerbe und Industrielärm
Für Lärm durch Gewerbe oder Industrie ist der Märkischer Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
Sie können sich jedoch auch an das örtliche Ordnungsamt wenden - Ihre Beschwerde wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Landesimmissionsschutzgesetz NRW
Lärmprotokoll
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-237
- Fax
- 02355 84-243
- H.Scharfenberg@schalksmuehle.de
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-236
- Fax
- 02355 84-243
- K.yazgan@schalksmuehle.de
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355/84-239
- i.giontas@schalksmuehle.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Nicole
Menz
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84 234
- Fax
- 02355 84-299
- N.Menz@schalksmuehle.de
Lärmschutz
Immissionsschutz - Schutz vor Lärm
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen – zum Beispiel durch Lärm – zu schützen.
Nachbarschaftslärm
Bei Lärmbelästigungen wie etwa:
- Hundegebell
- lauter Musik
- störenden Geräuschen durch Geräte
- Ruhestörungen in der Nacht
ist die örtliche Ordnungsbehörde in Schalksmühle zuständig.
Wichtig:
Damit Verstöße geprüft werden können, führen Sie bitte ein Lärmprotokoll mit:
- Datum und Uhrzeit
- Art der Störung
- Verursacher
- ggf. Zeuginnen oder Zeugen
Gewerbe und Industrielärm
Für Lärm durch Gewerbe oder Industrie ist der Märkischer Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
Sie können sich jedoch auch an das örtliche Ordnungsamt wenden – Ihre Beschwerde wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Lärmprotokoll
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Landesimmissionsschutzgesetz NRW
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
