Lärmschutz

Immissionsschutz - Schutz vor Lärm

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen – zum Beispiel durch Lärm – zu schützen.

Nachbarschaftslärm

Bei Lärmbelästigungen wie etwa:

  • Hundegebell
  • lauter Musik
  • störenden Geräuschen durch Geräte
  • Ruhestörungen in der Nacht

ist die örtliche Ordnungsbehörde in Schalksmühle zuständig.

Wichtig:

Damit Verstöße geprüft werden können, führen Sie bitte ein Lärmprotokoll mit:

  • Datum und Uhrzeit
  • Art der Störung
  • Verursacher
  • ggf. Zeuginnen oder Zeugen

Gewerbe und Industrielärm

Für Lärm durch Gewerbe oder Industrie ist der Märkischer Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

Sie können sich jedoch auch an das örtliche Ordnungsamt wenden – Ihre Beschwerde wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Lärmprotokoll

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Landesimmissionsschutzgesetz NRW

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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