Kurantrag

Zuständig für einen Kurantrag / Rehabilitationsantrag ist die Rentenversicherung, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde.

Für Kuranträge an die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen das Antragsformular in der Rentenstelle ausgehändigt. Eine Anleitung zum Ausfüllen und zum weiteren Verfahren liegt dem Antrag bei.

Bei Fragen steht Ihnen auch die zuständige Ansprechperson zur Verfügung.

Sozialgesetzbuch

Rehabilitationsantrag

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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