Kriegsopferfürsorge

Für die Bearbeitung des Antrages ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster zuständig.

Die Gemeinde Schalksmühle ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung gerne behilflich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

  • Bundesversorgungsgesetz
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Bundesseuchengesetz
  • Zivildienstgesetz.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 15:00 Uhr
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