Für die Bearbeitung des Antrages ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster zuständig.
Die Gemeinde Schalksmühle ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung gerne behilflich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
- Bundesversorgungsgesetz
- Opferentschädigungsgesetz
- Soldatenversorgungsgesetz
- Bundesseuchengesetz
- Zivildienstgesetz.
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Die Gemeinde Schalksmühle ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung gerne behilflich.
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- Bundesversorgungsgesetz
- Opferentschädigungsgesetz
- Soldatenversorgungsgesetz
- Bundesseuchengesetz
- Zivildienstgesetz.
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- Opferentschädigungsgesetz
- Soldatenversorgungsgesetz
- Bundesseuchengesetz
- Zivildienstgesetz.
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Die Gemeinde Schalksmühle ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung gerne behilflich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
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- Soldatenversorgungsgesetz
- Bundesseuchengesetz
- Zivildienstgesetz.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-252
- wohngeldstelle@schalksmuehle.de
Kriegsopferfürsorge
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Dienstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
