Kampfmittelbeseitigung

Es werden noch heute in großem Umfang Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg in NRW gefunden. Den örtlichen Ordnungsbehörden (Städte und Gemeinden) obliegt die Pflicht, die Bevölkerung vor den von den Kampfmittel ausgehenden Gefahren zu schützen. Die Bezirksregierung Arnsberg steht den Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit speziell ausgebildetem Personal und entsprechender Technik zur Seite. Die Beseitigung von Kampfmittel gliedert sich in vier Abschnitte:

  • Luftbildauswertung
  • Kampfmitteldetektion/-ortung
  • Kampfmittelräumung
  • Kampfmittelvernichtung/endgültige Beseitigung

Vor jedem größerem Eingriff in das Erdreich sowie jeder größeren Baumaßnahme ist ein Antrag auf eine Luftbildauswertung bei der zuständigen Ordnungsbehörde  zu stellen, damit die Luftbildauswertung erfolgen kann. Sofern die Auswertung der Luftbilder verdächtig ist, werden die weiteren Abschnitte zur Beseitigung von Kampfmitteln (Kampfmittelortung,- räumung und - vernichtung) durchgeführt.

Bei einem Zufallsfund werden die Kampfmittel von speziell ausgebildeten Personal geborgen, entschärft und vernichtet. Falls Sie auf Ihrem Grundstück Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten usw.) handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt.

§ 26 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz

Kampfmittelverordnung des Landes NRW

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