Jugendschutz

Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere Kontrollen in:

  • Gaststätten
  • Spielhallen
  • weiteren öffentlich zugänglichen Einrichtungen

Dabei wird unter anderem geprüft:

  • ob Alkohol oder Tabakwaren unzulässig an Jugendliche abgegeben werden
  • ob die gesetzlichen Aufenthaltszeiten für Jugendliche eingehalten werden

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen und gesetzliche Vorgaben konsequent umzusetzen.

Darüber hinaus gehende Aufgaben nimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises wahr. 

Gesetz zum Schutz Jugendlicher (Jugendschutzgesetz)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
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