Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere Kontrollen in:
- Gaststätten
- Spielhallen
- weiteren öffentlich zugänglichen Einrichtungen
Dabei wird unter anderem geprüft:
- ob Alkohol oder Tabakwaren unzulässig an Jugendliche abgegeben werden
- ob die gesetzlichen Aufenthaltszeiten für Jugendliche eingehalten werden
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen und gesetzliche Vorgaben konsequent umzusetzen.
Darüber hinaus gehende Aufgaben nimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises wahr.
Gesetz zum Schutz Jugendlicher (Jugendschutzgesetz)
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-205
- Fax
- 02355 84-299
- M.Dulas@schalksmuehle.de
Jugendschutz
Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere Kontrollen in:
- Gaststätten
- Spielhallen
- weiteren öffentlich zugänglichen Einrichtungen
Dabei wird unter anderem geprüft:
- ob Alkohol oder Tabakwaren unzulässig an Jugendliche abgegeben werden
- ob die gesetzlichen Aufenthaltszeiten für Jugendliche eingehalten werden
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen und gesetzliche Vorgaben konsequent umzusetzen.
Darüber hinaus gehende Aufgaben nimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises wahr.
Gesetz zum Schutz Jugendlicher (Jugendschutzgesetz)
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
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